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Datenschutzerklärung


Art und Zweck der verarbeiteten Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbetogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantworliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesonder die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder der Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungenn für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSVGO.

Weitergabe von Daten

Die Daten werden nur an dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzlich Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dis rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weiter Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüberder Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit seperat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmenn (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. nein medizinisches Labor.
Des weitern werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:

Vertretungshebammen, Kliniken, Kinderärzte, Gynäkologen

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerchnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsverordnung, sofern dot nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesezlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO); Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkungder Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 14080
Telefax: 0611 / 1408900
E-Mail_ poststelle@datenschutz.hessen.de
webseite: http://www.datenschutz.hessen.de
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